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Einkommensteuer
Bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung gibt es jährlich Neues – neues Steuerrecht – neue Formulare – neue Anlagen – nichts ist mehr wie es mal war – ganz abgesehen von den jährlichen Rechtsänderungen und der Fülle von Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit allen Einkunftsarten als Arbeitnehmer, insbesondere Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen und Renten, dazu oftmals Einkünfte als Kleinunternehmer < 17.500 Euro und Einkünfte aus Photovoltaikanlagen mit Umsatzsteuer sowie ggfs. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 a EStG.
Alle Jahre wieder
Wenn Sie unsere Steuerexperten mit Ihrer Einkommensteuererklärung betrauen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Aufstellung der benötigten Unterlagen und Daten. In Sachen Steuern sind unsere Berater auf dem aktuellen Stand und kennen die Gesetzeslage sowie Steuerrechtsänderungen. Im Zuge der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung stimmen wir die Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber dem Finanzamt mit Ihnen ab.
Selbstverständlich prüfen wir die Richtigkeit Ihres Steuerbescheides und unterstützen Sie bei eventuellen Einsprüchen bzw. Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch umfassend, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellt haben. Zusammen gehen wir Punkt für Punkt Ihre eigene Einkommensteuererklärung durch und klären Ihre konkreten Fragen hierzu oder weisen auf die Möglichkeit der Optimierung Ihrer Einkommensteuererklärung hin. Unsere Steuerberatung ist in diesem Falle eine Einzelberatung und wir freuen uns, wenn diese Beratungsleistung maßgeschneidert für unsere Mandanten passt.