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Erbrecht
Das LEBEN hat keinen Rückwärtsgang – und so soll das Leben geplant sein, als ob man ewig lebe – und so organisiert sein, als ob man morgen sterbe…
Der Tod, das Leben die Arbeit und das „Sach“ – so lautet ein Buchtitel aus dem letzten Jahrhundert – hat aber seine Bedeutung noch nicht verloren. Die Angst sich mit dem eigenen Leben und dem eigenen Lebensende auseinanderzusetzen – die Sorge um Krankheit, Leiden und Schmerz – die Sorge um Angehörige und Kinder – das Begreifen der eigenen Endlichkeit – all das lähmt uns in Bezug auf die Regelung unserer persönlichen Lebensangelegenheit. Wir möchten unser Erbe – alles was wir im Leben „geschafft“ und hart erworben und hart erarbeitet haben – weitergeben an die Kinder, an Ehegatten, an Angehörige, Freunde und Wegbegleiter. Wir möchten es „recht machen“ – so lautet oft der Wunsch der Erblasser – wir möchten es gerecht machen – was leider nicht immer geht, weil bestimmte Vermögensteile sich nicht immer gerecht teilen lassen – das Erbe soll Frieden bringen – für den Erblasser und für die Erben und dann wird es recht sein.
Die Übertragung von Vermögen geschieht oftmals im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung zu Lebzeiten oder durch Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der Unternehmensnachfolge. Im Falle des Todes geschieht die Vermögensübertragung durch privatschriftliches oder notarielles Testament oder Erbvertrag.
Das Finanzamt ist in jedem Fall mit dabei – nicht beim Sterben, nein, das dürfen wir alleine – der Fiskus ist dabei mit Steuern im Falle der Schenkung und im Falle des Todes – egal wie wir es planen. Der Übergang des Vermögens unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer – die Steuerklassen sind identisch, die Steuersätze auch – die persönlichen Freibeträge sind überschaubar niedrig und daher ergibt sich beim Thema Steuer hier kein wesentlicher Unterschied zwischen Leben und Tod.
Das Leben - dafür nehmen wir uns Zeit
- Begleitung – Gedanken zum Leben und zum Sterben
- Überlegungen zur Schenkung
- Möglichkeiten not. Übergabevertrag
- Gedanken zum Testament
- Notarielles Testament – privates Testament
- Klärung der Wünsche und Möglichkeiten
- Klärung Erbregelung innerhalb der Familie
- Steuerplanung durch optimale Gestaltung Erbrecht
- Berechnung vorl. Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer
- Begleitung und Hinzuziehung Fachanwalt für Erbrecht
- Begleitung Gespräche Notar – Testament / Erbvertrag
- Begleitung Gespräche Notar Übergabevertrag / Schenkung
- Testamentsvollstreckung
- Hilfestellung und Beistand bei Schenkung und Erbfall
Formulare, Formulare… das notwendige Übel
- Klärung Erbangelegenheit Nachlassgericht
- Erstellung Nachlassverzeichnis
- Meldeverpflichtung Finanzamt § 30 ErbStG
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
- Bedarfsbewertung von Grundstücken
- Erklärungen für Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckung + Abrechnung
Was von uns übrig bleibt
Was von uns übrig bleibt ist nicht der letzte Kontoauszug – nicht der letzte Steuerbescheid – sondern das ist die Liebe, die Wertschätzung und die Zuwendung, die wir im Leben der Familie und den Mitmenschen geben konnten – alles andere ist vergänglich – und nur diese, unsere ehrlichen und authentisch gelebten Werte, das gelebte Gute, das Ringen um Frieden und die selbstlose, hingegebene Liebe – nur das zählt am Ende und das bleibt von uns übrig… !