Seitenbereiche

Miteinander stark.
Heute und morgen.

Durchschnittssteuersatz 2024 unverändert

Inhalt

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz (vom 27.3.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108) trat rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft. Die im Gesetzentwurf geplante Herabsenkung des Durchschnittssteuersatzes für umsatzsteuerpflichtige Umsätze der Landwirtinnen und Landwirte von 9,0 % auf 8,4 % sowie für die Vorsteuerpauschale wurde vom Vermittlungsausschuss gestrichen.

Ausblick

Die beabsichtigte Herabsenkung des Durchschnittssteuersatzes dürfte damit allerdings nur aufgeschoben sein. Nach 24 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes UStG ist der anwendbare Steuersatz jährlich auf seine Angemessenheit hin zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Behörde berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung. Werden Anpassungen notwendig, legt die Bundesregierung kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Jahressteuergesetz 2024

Geplant für dieses Jahr ist ein sogenanntes Jahressteuergesetz 2024. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen dieser Gesetzesinitiative die geplante Herabsenkung des Steuersatzes auf 8,4 % erfolgen wird. Für Landwirtinnen und Landwirte hat die Herabsenkung des Prozentsatzes einen verringerten Vorsteuerabzug zur Folge. Sofern im kommenden Jahr 2025 Investitionen mit hohem Vorsteuerabzug geplant sind, sollte ein Verzicht auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung geprüft werden.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.